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AUS DEM VEREINSARCHIV

Historische Statuten.
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Der vollständige Wortlaut der Statuten von 2017 und des Anhangs aus dem vorliegenden Scan. Als Text im Browser lesbar und vergrösserbar.

Historische Fassung - nicht aktueller Stand

Diese Fassung dient ausschliesslich der historischen Information und enthält nicht den aktuellen Stand. Das Beschlussdatum des Anhangs ist in der Vorlage als «XX.01.2022» unvollständig eingetragen.

Für Auskunft zu den aktuell geltenden Bestimmungen wende dich an v.anderegg@sv-obermumpf.com.

Schreibweisen und Beträge sind aus der Vorlage übernommen. Die im Scan durchgestrichene Passage ist auch hier durchgestrichen und für Vorleseprogramme ausdrücklich angekündigt. Erläuterungen zur Textfassung stehen getrennt vom Wortlaut.

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Statuten

Des Schiessvereins Obermumpf · 1936

Beschlossen am 20. Januar 2017 · Textfassung nach Scan

I. Zweck des Vereins

Art. 1

Der Schiessverein Obermumpf hat den Zweck seine Mitglieder im Schiessen auszubilden und zu fördern. Sowie die Kameradschaft zu pflegen. Der Nachwuchs soll auch im Interesse der Armee (JS-Kurs) ausgebildet werden.

Der Verein bildet eine Sektion des regionalen, kantonalen und schweizerischen Verbandes.

II. Mitgliedschaft

Art. 2

Jeder Schweizerbürger kann nach vollendetem 9. Altersjahr Mitglied des Vereins werden.

Art. 3

Ausländer können nach den Bestimmungen der Eidgenossenschaft im Verein aufgenommen werden.

Art. 4

Der Verein besteht aus Aktiv- Passiv- Jung- und Ehrenmitglieder.

Lizensierte Mitglieder sind immer Aktivmitglieder.

Art. 5

Jungmitglieder sind alle Mitglieder bis zum vollendetem 20. Altersjahr.

Art. 6

Zu Ehrenmittglieder können von der Hauptversammlung Personen ernannt werden welche sich in dem Verein oder um das Schiesswesen überhaupt besonders verdient gemacht haben. Sie besitzen das nämliche Recht wie die Aktivmitglieder.

Ferner soll jedes Mitglied das im Verein 25 Jahre aktiv, oder 15 Jahre im Vorstand, gewirkt hat als Ehrenmitglied ernannt werden.

Art. 7

Der jährliche Jahresbeitrag wird durch die ordentliche Jahresversammlung nach Massgaben der finanziellen Verhältnisse bestimmt.

Art. 8

Der Besuch der Hauptversammlung ist Obligatorisch.

Entschuldigungen sind rechtzeitig dem Präsidenten zu melden.

Als Entschuldigung gelten folgende Gründe: Krankheit oder Todesfall, Militär, Schichtdienst, Ortsabwesenheit.

Art. 9

Der Austritt aus dem Verein ist dem Präsident schriftlich zu erklären.

Erfolgt der Austritt nach dem 28.02 ist der volle Jahresbeitrag für das laufende Jahr zu entrichten, da der Verein beim Verband ebenfalls kostenpflichtig ist.

Art. 10

Mitglieder welche dem Interesse oder dem Aussehen des Vereins zuwiderhandeln, sich den durch den Verein selbst oder dem Vorstand getroffenen Anordnungen nicht fügen, oder ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen sowie das äussern von geziemten Redensarten, so dass der Verein Gefahr läuft, können auf Antrag des Vorstandes durch die Versammlung aus der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden.

Art. 11

Mit dem Austritt oder Ausschluss erlischt jedes Anrecht auf das Vermögen und jeglicher Auszahlungen des Vereins.

III. Organisation

Art. 12

Die Vereinsgeschäfte werden besorgt durch:

  • Die Hauptversammlung
  • Den Vorstand
  • Die Revisoren

Art. 13

Das Geschäftsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen.

Art. 14

Die Hauptversammlung findet im Frühjahr statt

Ausserordentliche Versammlungen finden statt:

  1. Auf Beschluss des Vorstandes
  2. Auf Begehren eines Drittels der Vereinsmitglieder.

Art. 15

Der Hauptversammlung obliegt:

  1. Vereinsaufruf
  2. Wahl eines Stimmenzählers
  3. Genehmigung des Protokoll der letzten Versammlung
  4. Entgegennahme der Jahresrechnung, sowie der Berichte des Vorstandes und der Revisoren über das abgelaufene Jahr
  5. Bestimmung der Jahresbeiträge für das laufende Jahr
  6. Festsetzung des Jahresprogrammes
  7. Entscheidungen über die Veranstaltung von grösseren Schiessen
  8. Wahl des Vorstandes und der Revisoren
  9. Erläuterung der Schiessvorschriften durch den Schützenmeister
  10. Ausschluss von Mitglieder
  11. Alle weiteren Geschäfte auf Antrag des Vorstandes oder eines Mitglieds.

Jede Versammlung ist beschlussfähig wenn deren Abhaltung den Mitgliedern durch rechtzeitige Anzeige bekannt gegeben wurde.

Die Abstimmungen geschehen wenn nichts anderes beschlossen wird, durch offene Hand.

Es entscheidet das absolute Mehr des Anwesenden - in dritter Abstimmung das relative Mehr.

Bei Stimmengleichheit hat der Präsident Stichentscheid; in allen anderen Fällen stimmt er nicht mit.

Art. 16

Der Vorstand wird auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.

Er besteht aus:

  • Präsident
  • Vizepräsident
  • Aktuar
  • Kassier
  • Hauptschützenmeister
  • Jungschützenleiter

Art. 17

Die Revisoren 2 an der Zahl werden auf eine Amtsdauer von 2 Jahren gewählt.

Art. 18

Jedes Aktivmitglied hat sich einer Wahl in den Vorstand oder als Revisor für eine Amtsdauer zu unterziehen und ist nach Ablauf der Amtsdauer wieder wählbar.

IV. Obliegenheiten des Vorstandes und der Revisoren

Art. 19

Dem Vorstand obliegt:

  1. Vertretung des Vereins nach aussen
  2. Aufnahme neuer Mitglieder
  3. Handhabung der Statuten und Vollziehung der Vereinsbeschlüsse
  4. Festsetzung und Vorbereitung der Traktanden und Anträge an die Versammlung
  5. Verwaltung des Vereinsvermögen
  6. Wahl der Delegierten
  7. Vorbereitung des Jahresprogrammes zu Händen der Hauptversammlung
  8. Vorbereitung und Leitung der Schiessübungen und anderen Vereinsanlässen
  9. Beschlussfassung über Ausgaben bis zu Kompetenzsumme

Art. 20

Die einzelnen Vorstandsmitglieder haben folgende Pflichten:

  1. Der Präsident leitet die Vorstandssitzungen und Versammlungen, trifft die ihn im Interesse des Vereins notwendig erscheinenden Anordnungen, überwacht die Tätigkeit der übrigen Vorstandsmittglieder, vertritt den Verein nach aussen und hast im allgemeinen für Handhabungen der Statuten und sonstigen Vorschriften, sowie für allseitige Förderung der Interessen des Vereins besorgt zu sein.
    Fasst jeweils auf die Hauptversammlung einen Tätigkeitsbericht vom abgelaufenen Jahr ab.
  2. Der Vice-Präsident vertritt im Bedarfsfalle den Präsidenten
  3. Der Aktuar führt die Protokolle der Vorstandsitzungen und der Versammlungen.
    Er besorgt die Korrespondenz.
  4. Der Kassier ist verpflichtet ein genaues Kassabuch zu führen und alle Eintragungen in logischer Reihenfolge zu machen. Er besorgt den Einzug sämtlicher Vereinsgelder, den An- und Verkauf, sowie die Kontrolle der Munition.
    Alle Zahlungen sind durch geordnete Belege auszuweisen. Er legt alljährlich auf die ordentliche Generalversammlung Rechnung ab.
  5. Der Schützenmeister organisiert und leitet die Schiessübungen nach den bestehenden Vorschriften und trifft alle für den Schiessbetrieb erforderlichen Anordnungen. Er sorgt für die Anstellung und Instruktion der Warner.

Art. 21

Jedes Vorstandsmitglied ist dem Verein gegenüber für das ihm anvertraute Gut verantwortlich und materiell haftbar.

Art. 22

Der Vorstand ist beschlussfähig wenn 3 Mitglieder anwesend sind.

Atr. 23

Die Revisoren sind verpflichtet, nach Ablauf jedes Rechnungsjahres die gesamte Geschäftsführung des Vorstandes im Allgemeinen und besonders die Rechnungen, Bücher und Protokolle zu prüfen und über den Befund an der Versammlung Bericht zu erstatten.

Bei der Wahl von Revisoren soll in erster Linie auf ältere erfahrene Mitglieder Bedacht genommen werden.

V. Schiessübungen

Art. 24

Der Vorstand bestimmt im Rahmen des Jahresprogrammes die Zahl der abzuhaltenden Schiessübungen. Es sind so viele Übungen anzusetzen als für die Erfüllung des Vereinszweckes notwendig sind.

Art. 25

Sämtliche Aktivmitglieder haben das obligatorische Programm durchzuschiessen und sich im Übrigen soweit an den freien Übungen zu beteiligen, als für die Erfüllung der im Schiessprogram geforderten Mindestleistungen an Punkten und Treffern notwendig ist.

VI. Finanzielles

Art. 26

Die Jahresbeiträge für die übergeordneten Verbände werden aus der Vereinskasse entrichtet.

Gegenüber Dritten haftet nur das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftbarkeit der Mitglieder ist ausgeschlossen.

VII. Allgemeine Bestimmungen

Art. 27

Die für den Verein rechtsverbindliche Unterschrift führen:

  1. In administrativen Angelegenheiten der Präsident oder der Vice-Präsident
  2. In finanzieller Angelegenheit der Kassier oder der Präsident
  3. Für den Jungschützenkurs der JS- Leiter

VIII. Statutenrevision

Art. 28

Jede ordentliche Versammlung kann gegenwärtige Statuten revidieren, wenn bezügliche Anträge mindestens 4 Wochen vor deren Abhaltung schriftlich dem Vorstand eingereicht werden.

IX. Auflösung des Vereins

Art. 29

Die Auflösung des Vereins kann nur erfolgen auf Beschluss von ¾ sämtlicher Mitglieder,

Wird die Auflösung beschlossen, so ist sämtliches nach Regulierung aller Vereinsverbindlichkeiten übrigbleibende Vereinseigentum dem Gemeinderat zuhanden eines mit gleichem Zwecke neu sich bildenden Vereins in Verwahrung zu geben.

Bildet sich dann in den nächsten 10 Jahren nicht ein neuer Verein, so ist der Gemeinderat zu verpflichten sämtliche im zur Aufbewahrung übergebenen Vereinseigentümer in bestmöglicher weise zu Gunsten des Nachwuchses im Schiesssport zu verwerten.

X. Schlussbestimmungen

Art. 30

Jedes Mitglied anerkennt durch seinen Eintritt in den Verein ohne weiteres dessen Statuten und verpflichtet sich, denselben sowie den Beschlüssen und Weisungen der zuständigen Vereinsorganen nachzukommen.

Art. 31

Die Statuten sind einfachkeitshalber in männlicher Form geschrieben, schliessen aber selbstverständlich weibliche Mitglieder ebenfalls ein.

Art. 32

Vorstehende Statuten sind an der GV vom 20.01.2017 angenommen worden und treten sofort in Kraft. Sie ersetzen die bisherigen Statuten vom 4.04.1936

Der Präsident
Marcel Bachmann
Der Aktuar
Schäfer Frank

Hinweis zur Textfassung: Die Namen und Funktionen sind aus dem Original übernommen. Sie bezeichnen keinen aktuellen Vorstand. Es wurden keine Unterschriften ergänzt.

Anhang zu den Statuten

Des Schiessvereins Obermumpf · 1936

Textfassung nach Scan · Beschlussdatum im Scan: XX.01.2022

II. Mitgliedschaft

Art. 4

Die Mitgliederkategorien sind:

Mitgliederkategorien - Anhang, Art. 4
MitgliederkategorieBeschreibung
Aktivmitglieder mit Lizenz:Mitglieder welche eine Lizenz des SSV besitzen
Aktivmitglieder ohne Lizenz:Schützen welche dem Schiesssport frönen jedoch keine Auswärtigen, lizenzpflichtige schiessen besuchen.
B- MitgliederSchützen mit einer Mitgliedschaft in einem anderen Verein, welche ZUSÄTZLICH Mitglied sind.
C- MitgliederPersonen welche die Mitgliedschaft lediglich zum erhalt, oder behalten, einer Waffe brauchen.
Passivmitglieder:Personen welche den Schiessverein finanziell unterstützen wollen oder dem Verein wohlgesonnen sind.
OP SchützenPflichtschützen welche das OP absolvieren müssen jedoch keinerlei weiteren Verbindungen zum Schiessverein pflegen.
Jungmitglieder:alle Mitglieder bis zum vollendeten 20. Altersjahr
Ehrenmitglieder:Aktivschützen welche von der Versammlung als Ehrenmitglied gewählt wurden
Art. 4.1

OP Schützen dürfen max das OP / FS/ und 2 Interne Schiessen besuchen, sollten sie mehr schiessen, werden sie Mitglied Aktiv ohne Liz.

Art. 5

Jungmitglieder sind alle Mitglieder bis zum vollendetem 20. Altersjahr.

Art. 7

Der Jahresbeitrag beträgt:

Jahresbeiträge - Anhang, Art. 7
MitgliederkategorieJahresbeitrag gemäss Vorlage
Aktiv mit Lizenz90.-
Aktiv ohne Lizenz30.-
B-Mitglieder10.-
C-Mitglieder50.-
Passiv10.-
Jungmitglieder mit Lizenz70.-
Jungmitglieder ohne Lizenz00.-
Ehrenmitglieder mit Lizenz90.-
Ehrenmitglieder ohne Lizenzfreiwilliger Betrag
OP Schützenkeine Verpflichtungen gegenüber dem Verein
7.1.

Entfällt

7.2.

Für Helfer des Fluhschiessens, sowie aller Schiessen welche der SVO in Eigenregie durchführt, (Inkl. OP) wird pro geleistete Einsatzstunde 2.- / h Vergütet.

Die Stunden zum Aufräumen nach dem Anlass zählen Doppelt.

7.2.1.

SM und Bürohelfer im Training welche nach Jahreseinteilung eingeteilt sind erhalten 50.- Pauschal

7.2.2.

Sollten nichtlizensierte / Passivmitglieder mehr Stunden geleistet haben als kosten auflaufen wird der Betrag auf das nächste Jahr gutgeschrieben- eine Barauszahlung erfolgt nicht.

7.2.3.

Die Guthaben werden am Chilbischiessen verrechnet

7.3.

Für Teilnehmer des Kant./Eidg. Schützenfest welche die Reise mitmachen wird 50.- vom Verein übernommen.

7.3.1.

Für Jungmitglieder wird am Kant./Eidg. Schützenfest zusätzlich das Schiessbüchlein und der Kant. Beitrag vom Verein übernommen.

7.4.

Personen welche mit einer nicht Ordonanzwaffe schiessen haben eine zusätzliche Jahresgebühr von 20.- zu entrichten. (siehe Reglement Nicht Ord. Waffen)

7.5.

Mitglieder welche die Lizenz nicht mehr wollen haben dies im Dezember (und nur im Dezember) dem Präsidenten zu melden

V. Schiessübungen

Art. 24

Die Schiessübungen, in der GSA Fischingertal müssen vom Vorstand Im Originalscan durchgestrichen: zusammen mit der FSG Mumpf (Ende der Streichung). und der Betriebskommision im 4 Quartal des Vorjahres festgelegt werden:

Art. 25

Als Wertungspflichtiges Programm im Sinne der Statuten gelten die schiessen:

OP / Fluh.- Feld. und Chilbischiessen.

Zusätzlich sind mind. 6 Schiessen nach Wahl zu bestreiten.

Ein 7 Wahlschiessen korrigiert das schlechteste der 4 Pflichtschiessen.

IX. Auflösung des Vereins

Art. 29

Der Vorstand schreibt dem Gemeinderat verbindlich vor das die Gelder nach Ablauf der Zeit für das Jugendschiessen Fischingertal zur Verfügung gestellt werden sollen.

X. Schlussbestimmungen

Art. 31

Der Anhang zu den Statuten ist einfachkeitshalber in männlicher Form geschrieben, schliesst aber selbstverständlich weibliche Mitglieder ebenfalls ein.

Art. 32

Der Vorstehende Anhang wurde an der GV vomXX.01.2022 angenommen und tritt ab sofort in Kraft. Er ersetzt alle bisherigen Anhänge.

Hinweise zur Textfassung: Dieses Dokument ist eine historische Fassung und enthält nicht den aktuellen Stand. Das Beschlussdatum des Anhangs lautet im Scan «XX.01.2022» und bleibt unverändert; das genaue Datum ist nicht belegt. Die sichtbare Streichung in Art. 24 wurde übernommen. Der Neusatz ist keine inhaltliche Revision. Auskunft zu den aktuell geltenden Bestimmungen erteilt der Verein unter v.anderegg@sv-obermumpf.com.

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